Jahresfortbildung
Betreuungskraft / Präsenzkraft / Helfer*in
gemäß §§ 43b, 53b, 45b und 45c SGB XI
Die Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur sieht die regelmäßige Weiterbildung für Dienstleister und Mitarbeiter/innen von Betreuungs- und Entlastungsdiensten vor.
Leistungserbringenden Personen müssen regelmäßig an Schulungen beziehungsweise Fortbildungen teilnehmen, die den Umfang eines Schulungstages pro Jahr aufweisen. Art und Umfang der Schulungen beziehungsweise Fortbildungen sind auf das jeweilige Angebot und die Zielgruppe auszurichten.
Die Themen werden für die jährliche Weiterbildung der Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI (vorher § 87 b), sowie für Helfer*innen nach Landesrecht in ambulanten Betreuunsgdiensten nach §§ 45b, 45c SGB XI, anerkannt.
1. Thema: Rahmenhygieneplan
Inhalte und Umsetzungsempfehlungen in der Häuslichkeit, Betreuungsgruppen, Küchenbereiche und Haus-bzw. Wohnungsreinigung
2. Thema: Arbeitsschutz
Unterweisung gemäß der Vorgabe des Arbeitsschutzgesetz und der Vorschriften Berufsgenossenschaft für Betreuungs- und Entlastungsdienste
3. Thema: Erste-Hilfe
Angemessene Grundkenntnisse, um jederzeit auf einen auch krankheitsspezifisch auftretenden Notfall reagieren, oder mit einer akut auftretenden Krisensituation umgehen zu können.
4. Thema: Rechtgrundlagen der Pflegeversicherung (SGB XI)
Thematisch erfolgt der Schwerpunkt zum Leistungsrecht und den neuen Vorgaben der Pflegekassen gemäß der Pflegestärkungsgesetze
Rahmenhygieneplan
1. Bedeutung der Hygiene im Betreuungsdienst
Hygiene ist eine grundlegende Voraussetzung für sicheres Arbeiten im Betreuungsdienst. Gerade im Kontakt mit älteren oder pflegebedürftigen Menschen besteht ein erhöhtes Risiko für Infektionen, da das Immunsystem häufig geschwächt ist und Vorerkrankungen vorliegen.
Ziel aller Hygienemaßnahmen ist es:
Infektionsketten zu unterbrechen
Infektionen entstehen häufig durch sogenannte Kontaktübertragungen, insbesondere über die Hände. Deshalb ist die konsequente Einhaltung der Basishygiene entscheidend.
2. Basishygiene in der Häuslichkeit
Die häusliche Umgebung ist kein steriler Bereich, dennoch müssen bestimmte Hygienestandards eingehalten werden.
Händehygiene
Die Händehygiene ist die wichtigste Einzelmaßnahme zur Infektionsvermeidung.
Händedesinfektion ist erforderlich:
vor und nach jedem direkten Kontakt
Die Durchführung erfolgt mit einem alkoholischen Händedesinfektionsmittel, das mindestens 30 Sekunden eingerieben wird.
Verwendung von Handschuhen
Einmalhandschuhe schützen vor direktem Kontakt mit potenziell infektiösem Material, ersetzen jedoch nicht die Händedesinfektion.
Sie sind zu tragen bei:
Umgang mit infektiösen Situationen
Bei erkennbaren Infektionszeichen wie Fieber, Husten oder Durchfall sind besondere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen:
enger Kontakt möglichst reduzieren
3. Hygiene in Betreuungsgruppen
In Gruppenangeboten erhöht sich das Risiko für die Verbreitung von Krankheitserregern erheblich.
Typische Risiken
enger Körperkontakt
Wichtige Maßnahmen
regelmäßiges Lüften (mehrmals täglich)
Personen mit akuten Infekten sollten nicht an Gruppenangeboten teilnehmen.
Organisatorische Umsetzung
feste Hygienepläne
4. Küchenhygiene
Fehler im Umgang mit Lebensmitteln können zu schweren Erkrankungen führen.
Grundprinzipien
„Sauberkeit vor Schnelligkeit“
Wichtige Regeln
Hände vor der Zubereitung waschen und desinfizieren
Besondere Risiken
rohes Fleisch
Diese Lebensmittel können Krankheitserreger enthalten und müssen besonders sorgfältig behandelt werden.
5. Reinigung und Desinfektion
Reinigung entfernt sichtbaren Schmutz, Desinfektion reduziert Krankheitserreger.
Unterschied
Reinigung: mechanische Entfernung
Praxisumsetzung
Reinigungspläne erstellen
1. Ziel des Arbeitsschutzes
Der Arbeitsschutz dient dazu, die Gesundheit der Mitarbeitenden langfristig zu erhalten und Gefahren zu vermeiden.
Er basiert auf gesetzlichen Vorgaben und verpflichtet sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeitende zur Einhaltung von Schutzmaßnahmen.
2. Typische Gefährdungen im Betreuungsalltag
Körperliche Belastungen
falsches Heben und Tragen
ungünstige Körperhaltungen
Langfristig kann dies zu Rücken- und Gelenkerkrankungen führen.
Infektionsgefahren
Kontakt mit Krankheitserregern
fehlende Schutzmaßnahmen
Psychische Belastungen
emotionale Nähe zu Klienten
Stresssituationen
Zeitdruck
Unfallrisiken
Stolperfallen im Haushalt
nasse Böden
ungeeignete Hilfsmittel
3. Schutzmaßnahmen
Technische Maßnahmen
Nutzung von Hilfsmitteln
sichere Gestaltung der Umgebung
Organisatorische Maßnahmen
klare Arbeitsanweisungen
regelmäßige Schulungen
Persönliche Maßnahmen
rückenschonendes Arbeiten
Nutzung von Schutzkleidung
Selbstfürsorge
4. Verhalten im Arbeitsalltag
Mitarbeitende sind verpflichtet:
Sicherheitsregeln einzuhalten
Gefahren zu melden
verantwortungsvoll zu handeln
5. Verhalten bei Unfällen
Ruhe bewahren
Erste Hilfe leisten
Unfall dokumentieren
Meldung an Vorgesetzte
Erste Hilfe
1. Bedeutung der Ersten Hilfe
Erste Hilfe kann Leben retten und schwere Folgeschäden verhindern. Gerade im Betreuungsbereich treten häufig Notfälle plötzlich auf.
2. Grundregeln
Eigenschutz hat oberste Priorität
Sturz
Anzeichen:
einseitige Lähmung
Sofortiges Handeln ist entscheidend.
Herzprobleme
Brustschmerzen
Unterzuckerung
Zittern
Druckmassage im Wechsel mit Beatmung
Blutstillung
Druck auf die Wunde ausüben
ruhig bleiben
Rechtsgrundlagen SGB XI
1. Grundlagen der Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung ist ein Teil des Sozialversicherungssystems und sichert das Risiko der
Pflegebedürftigkeit ab.
Pflegebedürftig ist, wer dauerhaft Hilfe benötigt. Die Bewertung erfolgt anhand von:
Mobilität
3. Pflegegrade
4. Leistungen der Pflegeversicherung
Diese Reformen haben die Pflege grundlegend verändert:
stärkere Förderung häuslicher Pflege
Qualitätssicherung
Betreuungskräfte leisten einen wichtigen Beitrag:
Aktivierung
Sie arbeiten ergänzend zur Pflege und tragen zur Lebensqualität der Betroffenen bei.