Jahresfortbildung
Betreuungskraft / Präsenzkraft / Helfer*in
gemäß §§ 43b, 53b, 45b und 45c SGB XI
Die Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und
Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur sieht die regelmäßige Weiterbildung für Dienstleister und Mitarbeiter/innen von Betreuungs- und Entlastungsdiensten vor.
Leistungserbringenden Personen müssen regelmäßig an Schulungen beziehungsweise Fortbildungen teilnehmen, die den Umfang eines Schulungstages pro Jahr aufweisen. Art und Umfang der Schulungen beziehungsweise Fortbildungen sind auf das jeweilige Angebot und die Zielgruppe auszurichten.
Die Themen werden für die jährliche Weiterbildung der Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI (vorher § 87 b), sowie für Helfer*innen nach Landesrecht in ambulanten Betreuunsgdiensten nach §§ 45b, 45c SGB XI, anerkannt.
1. Thema: Rahmenhygieneplan
Inhalte und Umsetzungsempfehlungen in der Häuslichkeit, Betreuungsgruppen, Küchenbereiche und Haus-bzw. Wohnungsreinigung
2. Thema: Arbeitsschutz
Unterweisung gemäß der Vorgabe des Arbeitsschutzgesetz und der Vorschriften Berufsgenossenschaft für Betreuungs- und Entlastungsdienste
3. Thema: Erste-Hilfe
Angemessene Grundkenntnisse, um jederzeit auf einen auch krankheitsspezifisch auftretenden Notfall reagieren, oder mit einer akut auftretenden Krisensituation umgehen zu können.
4. Thema: Rechtgrundlagen der Pflegeversicherung (SGB XI)
Thematisch erfolgt der Schwerpunkt zum Leistungsrecht und den neuen Vorgaben der Pflegekassen gemäß der Pflegestärkungsgesetze
Rahmenhygieneplan
Bedeutung der Hygiene im Betreuungsdienst
1. Hygiene ist eine grundlegende Voraussetzung für sicheres Arbeiten im Betreuungsdienst. Gerade im Kontakt mit älteren oder pflegebedürftigen Menschen besteht ein erhöhtes Risiko für Infektionen, da das Immunsystem häufig geschwächt ist und Vorerkrankungen vorliegen.
Ziel aller Hygienemaßnahmen ist es:
Infektionsketten zu unterbrechen
Infektionen entstehen häufig durch sogenannte Kontaktübertragungen, insbesondere über die Hände. Deshalb ist die konsequente Einhaltung der Basishygiene entscheidend.
Basishygiene in der Häuslichkeit
1. Die Händehygiene ist die wichtigste Einzelmaßnahme zur Infektionsvermeidung.
Händedesinfektion ist erforderlich:
vor und nach jedem direkten Kontakt
Die Durchführung erfolgt mit einem alkoholischen Händedesinfektionsmittel, das mindestens 30 Sekunden eingerieben wird.
Einmalhandschuhe schützen vor direktem Kontakt mit potenziell infektiösem Material, ersetzen jedoch nicht die Händedesinfektion.
Sie sind zu tragen bei:
2. Umgang mit infektiösen Situationen
Bei erkennbaren Infektionszeichen wie Fieber, Husten oder Durchfall sind besondere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen:
enger Kontakt möglichst reduzieren
Küchenhygiene
Fehler im Umgang mit Lebensmitteln können zu schweren Erkrankungen führen.
1. Grundprinzipien
„Sauberkeit vor Schnelligkeit“
2. Wichtige Regeln
Hände vor der Zubereitung waschen und desinfizieren
3. Besondere Risiken
rohes Fleisch
Diese Lebensmittel können Krankheitserreger enthalten und müssen besonders sorgfältig behandelt werden.
Prüfungsaufgabe
Ziel des Arbeitsschutzes
Typische Gefährdungen im Betreuungsalltag
1. Körperliche Belastungen wie falsches Heben und Tragen sowie ungünstige Körperhaltungen!
2. Infektionsgefahren / Allergische Reaktionen wie Kontakt mit Krankheitserregern / chemischen (Reizbaren) Substanzen
3. Psychische Belastungen wie emotionale Nähe zu Klienten, Stresssituationen und Zeitdruck
4. Unfallrisiken wie falscher Umgang mit Gegenstände und oder ungeeignete Hilfmittel, Stolperfallen, nasse Böden
Nutzung einer Leiter
✅ Sind die Stufen fest?
✅ Gibt es Risse oder verbogene Teile?
✅ Steht die Leiter sicher auf dem Boden?
✅ Sind die Füße rutschfest?
5. Was man vermeiden muss
❌ Mit schweren Gegenständen auf die Leiter steigen
❌ Leiter auf nassem Boden benutzen
❌ Defekte Leiter weiterverwenden
❌ Schnell oder hektisch arbeiten
❌ Auf Möbel statt auf eine Leiter steigen
Umgang mit elektrischen Geräten
1. Gefahren durch Strom
3. Elektrogeräte dürfen NICHT benutzt werden, wenn:
4. Richtiges Verhalten
Sofortmaßnahmen
das Fahrzeug verkehrs- und betriebssicher ist,
eine gültige Fahrerlaubnis vorliegt,
alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden,
und der Versicherungsschutz besteht.
Die Verantwortung hierfür liegt beim Fahrer bzw. der Fahrerin.
2. Pflicht zur Straßensicherheit des Fahrzeugs
Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, den eingesetzten Privat-PKW jederzeit in einem sicheren und gesetzeskonformen Zustand zu halten.
Dazu gehören insbesondere:
funktionsfähige Bremsen
ausreichendes Reifenprofil
korrekte Beleuchtung
funktionierende Scheibenwischer
ausreichende Sichtverhältnisse
keine sicherheitsrelevanten Mängel
3. Gesetzliche Anforderungen
gültige Hauptuntersuchung (TÜV)
vorgeschriebene Bereifung (z. B. Winterreifen)
gültige Zulassung
bestehender Versicherungsschutz
4. Sicherheitsausrüstung
Folgende Gegenstände müssen im Fahrzeug vorhanden und gültig sein:
Warnweste
Warndreieck
Verbandkasten
5. Pflicht zur gültigen Fahrerlaubnis
Mitarbeitende dürfen dienstliche Fahrten nur mit einer gültigen Fahrerlaubnis durchführen.
Die Mitarbeitenden verpflichten sich:
ihre Fahrerlaubnis dauerhaft gültig zu halten,
Einschränkungen oder Entzug der Fahrerlaubnis unverzüglich zu melden,
Änderungen der Führerscheinklasse mitzuteilen,
auf Verlangen einen gültigen Führerschein vorzulegen.
Fahrten ohne gültige Fahrerlaubnis sind strengstens untersagt.
6. Verhalten während dienstlicher Fahrten
Zur sicheren Teilnahme am Straßenverkehr gilt:
Einhaltung der Straßenverkehrsordnung (StVO)
keine Nutzung des Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung
angepasste Geschwindigkeit
keine Fahrten unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss
Einhaltung von Ruhe- und Pausenzeiten
defensive und rücksichtsvolle Fahrweise
7. Verhalten bei Unfällen oder Schäden
Bei einem Unfall während einer dienstlichen Fahrt:
Unfallstelle absichern
Verletzten helfen
Polizei verständigen (wenn erforderlich)
Arbeitgeber informieren
Unfall dokumentieren
8. Verantwortung der Mitarbeitenden
Mit der Nutzung des privaten PKW für dienstliche Zwecke bestätigen Mitarbeitende, dass:
das Fahrzeug straßensicher ist,
die Fahrerlaubnis gültig ist,
notwendige Versicherungen bestehen,
alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Prüfungsaufgabe
Fallbeispiel:
Während der täglichen Betreuung sollen Sie die 85-jährige Klientin vom Bett in den Rollstuhl umsetzen.
Frage:
Welche technischen, organisatorischen und persönlichen Maßnahmen wenden Sie an, um Verletzungen von sich selbst und der Klientin zu vermeiden? Begründen Sie Ihre Entscheidungen.
Die Antwort dieser Prüfungsaufge senden Sie bitte an folgender E-Mailadresse:
E-Mail: info@betreuungsteam-feldmann.de
Betreff: Jahresfortbildung 2026, vollständiger Name
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Erste Hilfe
Erste Hilfe kann Leben retten und schwere Folgeschäden verhindern. Gerade im Betreuungsbereich treten häufig Notfälle plötzlich auf.
Grundregeln
Eigenschutz hat oberste Priorität
Anzeichen:
einseitige Lähmung
Sofortiges Handeln ist entscheidend.
3. Herzprobleme
Brustschmerzen
Zittern
2. Herz-Lungen-Wiederbelebung
Druckmassage im Wechsel mit Beatmung
3. Blutstillung
Druck auf die Wunde ausüben
Rechtsgrundlagen SGB XI
Grundlagen der Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung ist ein Teil des Sozialversicherungssystems und sichert das Risiko der
Pflegebedürftigkeit ab.
Pflegebedürftig ist, wer dauerhaft Hilfe benötigt. Die Bewertung erfolgt anhand von:
Mobilität
Pflegegrade
Leistungen der Pflegeversicherung
Diese Reformen haben die Pflege grundlegend verändert:
stärkere Förderung häuslicher Pflege
Qualitätssicherung
Betreuungskräfte leisten einen wichtigen Beitrag:
Aktivierung
Sie arbeiten ergänzend zur Pflege und tragen zur Lebensqualität der Betroffenen bei.