Schulungen Mitarbeiter

 

Jahresfortbildung
Betreuungskraft / Präsenzkraft / Helfer*in
gemäß §§ 43b, 53b, 45b und 45c SGB XI

 

Die Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und
Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur sieht die regelmäßige Weiterbildung für Dienstleister und Mitarbeiter/innen von Betreuungs- und Entlastungsdiensten vor.

Leistungserbringenden Personen müssen regelmäßig an Schulungen beziehungsweise Fortbildungen teilnehmen, die den Umfang eines Schulungstages pro Jahr aufweisen. Art und Umfang der Schulungen beziehungsweise Fortbildungen sind auf das jeweilige Angebot und die Zielgruppe auszurichten.

Die Themen werden für die jährliche Weiterbildung der Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI (vorher § 87 b), sowie für Helfer*innen nach Landesrecht in ambulanten Betreuunsgdiensten nach §§ 45b, 45c SGB XI, anerkannt.

1. Thema: Rahmenhygieneplan
Inhalte und Umsetzungsempfehlungen in der Häuslichkeit, Betreuungsgruppen, Küchenbereiche und Haus-bzw. Wohnungsreinigung

2. Thema: Arbeitsschutz
Unterweisung gemäß der Vorgabe des Arbeitsschutzgesetz und der Vorschriften Berufsgenossenschaft für Betreuungs- und Entlastungsdienste

3. Thema: Erste-Hilfe
Angemessene Grundkenntnisse, um jederzeit auf einen auch krankheitsspezifisch auftretenden Notfall reagieren, oder mit einer akut auftretenden Krisensituation umgehen zu können.

4. Thema: Rechtgrundlagen der Pflegeversicherung (SGB XI)
Thematisch erfolgt der Schwerpunkt zum Leistungsrecht und den neuen Vorgaben der Pflegekassen gemäß der Pflegestärkungsgesetze





Rahmenhygieneplan 


Bedeutung der Hygiene im Betreuungsdienst


1. Hygiene ist eine grundlegende Voraussetzung für sicheres Arbeiten im Betreuungsdienst. Gerade im Kontakt mit älteren oder pflegebedürftigen Menschen besteht ein erhöhtes Risiko für Infektionen, da das Immunsystem häufig geschwächt ist und Vorerkrankungen vorliegen.


Ziel aller Hygienemaßnahmen ist es:

  • Infektionsketten zu unterbrechen

  • Erkrankungen vorzubeugen
  • die Gesundheit von betreuten Personen und Mitarbeitenden zu schützen

Infektionen entstehen häufig durch sogenannte Kontaktübertragungen, insbesondere über die Hände. Deshalb ist die konsequente Einhaltung der Basishygiene entscheidend.



Basishygiene in der Häuslichkeit


1. Die Händehygiene ist die wichtigste Einzelmaßnahme zur Infektionsvermeidung.
Händedesinfektion ist erforderlich:

  • vor und nach jedem direkten Kontakt

  • nach Kontakt mit Körperflüssigkeiten
  • nach dem Ausziehen von Handschuhen
  • vor dem Umgang mit Lebensmitteln

Die Durchführung erfolgt mit einem alkoholischen Händedesinfektionsmittel, das mindestens 30 Sekunden eingerieben wird.

Einmalhandschuhe schützen vor direktem Kontakt mit potenziell infektiösem Material, ersetzen jedoch nicht die Händedesinfektion.

Sie sind zu tragen bei:

  • pflegerischen Tätigkeiten
  • Kontakt mit Ausscheidungen
  • Reinigung kontaminierter Flächen

 
2. Umgang mit infektiösen Situationen
Bei erkennbaren Infektionszeichen wie Fieber, Husten oder Durchfall sind besondere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen:

  • enger Kontakt möglichst reduzieren

  • separate Nutzung von Gegenständen
  • verstärkte Desinfektion




 


Küchenhygiene


Fehler im Umgang mit Lebensmitteln können zu schweren Erkrankungen führen.


1. Grundprinzipien

  • „Sauberkeit vor Schnelligkeit“

  • Vermeidung von Kreuzkontamination


2. Wichtige Regeln

  • Hände vor der Zubereitung waschen und desinfizieren

  • rohe und fertige Lebensmittel trennen
  • Lebensmittel ausreichend erhitzen
  • Kühlkette einhalten


3. Besondere Risiken

  • rohes Fleisch

  • Eier
  • Milchprodukte

Diese Lebensmittel können Krankheitserreger enthalten und müssen besonders sorgfältig behandelt werden.



Prüfungsaufgabe

Fallbeispiel:
Sie betreuen eine 78-jährige Klientin in ihrer Wohnung. Sie bereiten das Mittagessen vor, während die Klientin im Wohnzimmer sitzt. Plötzlich niest die Klientin.


Frage:
Beschreiben Sie, welche Hygienemaßnahmen Sie unmittelbar ergreifen würden, um eine Infektionsübertragung zu vermeiden. Berücksichtigen Sie dabei Händehygiene, Schutzkleidung und Reinigung der Umgebung.

Die Antwort dieser Prüfungsaufge senden Sie bitte an folgender E-Mailadresse:
E-Mail: info@betreuungsteam-feldmann.de
Betreff:
 Jahresfortbildung 2026, vollständiger Name

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Arbeitsschutz
 


Ziel des Arbeitsschutzes

Der Arbeitsschutz dient dazu, die Gesundheit der Mitarbeitenden langfristig zu erhalten und Gefahren zu vermeiden.
Er basiert auf gesetzlichen Vorgaben und verpflichtet sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeitende zur Einhaltung von Schutzmaßnahmen.




Typische Gefährdungen im Betreuungsalltag

1. Körperliche Belastungen wie falsches Heben und Tragen sowie ungünstige Körperhaltungen!



2. Infektionsgefahren / Allergische Reaktionen wie Kontakt mit Krankheitserregern / chemischen (Reizbaren) Substanzen 





3. Psychische Belastungen wie emotionale Nähe zu Klienten, Stresssituationen und Zeitdruck



4. Unfallrisiken wie falscher Umgang mit Gegenstände und oder ungeeignete Hilfmittel, Stolperfallen, nasse Böden




Nutzung einer Leiter

1. Stürze von Leitern gehören zu den häufigsten Arbeitsunfällen im Haushalt. 
Typische Situationen:

  • Fenster putzen
  • Gardinen aufhängen,
  • Schränke reinigen,
  • Lampen wechseln.


2. Vor der Benutzung prüfen
Eine Leiter darf nur benutzt werden, wenn sie:
  • stabil steht,
  • keine Schäden hat,
  • trockene und saubere Stufen besitzt,
  • nicht wackelt.


3. Kontrolle vor jedem Einsatz:

✅ Sind die Stufen fest?
✅ Gibt es Risse oder verbogene Teile?
✅ Steht die Leiter sicher auf dem Boden?
✅ Sind die Füße rutschfest?



4. Richtige Nutzung der Leiter
  • Immer beide Hände möglichst frei halten,
  • Nicht auf die oberste Stufe steigen,
  • Leiter niemals auf instabile Gegenstände stelle,
  • Nicht seitlich hinauslehnen,
  • Fester, rutschfester Boden ist wichtig,
  • Schuhe mit gutem Halt tragen,



5. Was man vermeiden muss

❌ Mit schweren Gegenständen auf die Leiter steigen
❌ Leiter auf nassem Boden benutzen
❌ Defekte Leiter weiterverwenden
❌ Schnell oder hektisch arbeiten
❌ Auf Möbel statt auf eine Leiter steigen




Umgang mit elektrischen Geräten

1. Gefahren durch Strom
Elektrische Geräte können gefährlich sein:
  • Stromschlag,
  • Kurzsclockere Stecker,
  • Geräte mit Funken oder Rauchentwicklung.

2. Besonders gefährlich sind:
  • beschädigte Kabel,
  • offene Drähte,
  • lockere Stecker,
  • Geräte mit Funken oder Rauchentwicklung.


3. Elektrogeräte dürfen NICHT benutzt werden, wenn:

  • das Kabel beschädigt ist,
  • Drähte sichtbar sind,
  • der Stecker locker ist,
  • das Gerät ungewöhnlich heiß wird,
  • es verbrannt riecht.


4. Richtiges Verhalten
Sofortmaßnahmen

  • Gerät ausschalten.
  • Stecker vorsichtig ziehen.
  • Gerät nicht weiter benutzen.





Nutzung eigener PKW für dienstliche Fahrten

1. Ziel ist es, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten sowie rechtliche und versicherungstechnische Risiken zu minimieren.
Mitarbeitende dürfen ihren privaten PKW nur dann für dienstliche Fahrten einsetzen, wenn:
  • das Fahrzeug verkehrs- und betriebssicher ist,

  • eine gültige Fahrerlaubnis vorliegt,

  • alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden,

  • und der Versicherungsschutz besteht.

Die Verantwortung hierfür liegt beim Fahrer bzw. der Fahrerin.


2. Pflicht zur Straßensicherheit des Fahrzeugs

Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, den eingesetzten Privat-PKW jederzeit in einem sicheren und gesetzeskonformen Zustand zu halten.

Dazu gehören insbesondere:

  • funktionsfähige Bremsen

  • ausreichendes Reifenprofil

  • korrekte Beleuchtung

  • funktionierende Scheibenwischer

  • ausreichende Sichtverhältnisse

  • keine sicherheitsrelevanten Mängel


3. Gesetzliche Anforderungen

  • gültige Hauptuntersuchung (TÜV)

  • vorgeschriebene Bereifung (z. B. Winterreifen)

  • gültige Zulassung

  • bestehender Versicherungsschutz


4. Sicherheitsausrüstung

Folgende Gegenstände müssen im Fahrzeug vorhanden und gültig sein:

  • Warnweste

  • Warndreieck

  • Verbandkasten


5.  Pflicht zur gültigen Fahrerlaubnis
Mitarbeitende dürfen dienstliche Fahrten nur mit einer gültigen Fahrerlaubnis durchführen.

Die Mitarbeitenden verpflichten sich:

  • ihre Fahrerlaubnis dauerhaft gültig zu halten,

  • Einschränkungen oder Entzug der Fahrerlaubnis unverzüglich zu melden,

  • Änderungen der Führerscheinklasse mitzuteilen,

  • auf Verlangen einen gültigen Führerschein vorzulegen.

Fahrten ohne gültige Fahrerlaubnis sind strengstens untersagt.


6. Verhalten während dienstlicher Fahrten

Zur sicheren Teilnahme am Straßenverkehr gilt:

  • Einhaltung der Straßenverkehrsordnung (StVO)

  • keine Nutzung des Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung

  • angepasste Geschwindigkeit

  • keine Fahrten unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss

  • Einhaltung von Ruhe- und Pausenzeiten

  • defensive und rücksichtsvolle Fahrweise


7. Verhalten bei Unfällen oder Schäden

Bei einem Unfall während einer dienstlichen Fahrt:

  1. Unfallstelle absichern

  2. Verletzten helfen

  3. Polizei verständigen (wenn erforderlich)

  4. Arbeitgeber informieren

  5. Unfall dokumentieren


8. Verantwortung der Mitarbeitenden

Mit der Nutzung des privaten PKW für dienstliche Zwecke bestätigen Mitarbeitende, dass:

  • das Fahrzeug straßensicher ist,

  • die Fahrerlaubnis gültig ist,

  • notwendige Versicherungen bestehen,

  • alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.




Prüfungsaufgabe
Fallbeispiel:
Während der täglichen Betreuung sollen Sie die 85-jährige Klientin vom Bett in den Rollstuhl umsetzen.


Frage:
Welche technischen, organisatorischen und persönlichen Maßnahmen wenden Sie an, um Verletzungen von sich selbst und der Klientin zu vermeiden? Begründen Sie Ihre Entscheidungen.


Die Antwort dieser Prüfungsaufge senden Sie bitte an folgender E-Mailadresse:
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Erste Hilfe 

 
 
Bedeutung der Ersten Hilfe

Erste Hilfe kann Leben retten und schwere Folgeschäden verhindern. Gerade im Betreuungsbereich treten häufig Notfälle plötzlich auf.




Grundregeln

  • Eigenschutz hat oberste Priorität

  • Überblick verschaffen
  • Notruf absetzen (112)



Häufige Notfallsituationen

1. Sturz
  • häufig bei älteren Menschen
  • Gefahr von Knochenbrüchen
 
2. Schlaganfall

Anzeichen:

  • einseitige Lähmung

  • Sprachstörungen
  • hängender Mundwinkel

Sofortiges Handeln ist entscheidend.

3. Herzprobleme

  • Brustschmerzen

  • Atemnot
  • Angstgefühl

4. Unterzuckerung
  • Zittern

  • Schwitzen
  • Verwirrtheit



Wichtige Maßnahmen

1. Stabile Seitenlage
  • bei Bewusstlosigkeit und vorhandener Atmung

 
2. Herz-Lungen-Wiederbelebung

  • Druckmassage im Wechsel mit Beatmung

  • ohne Unterbrechung durchführen

 
3. Blutstillung

  • Druck auf die Wunde ausüben

  • Verband anlegen



Prüfungsaufgabe

Fallbeispiel:
Die Klientin stolpert beim Aufstehen und fällt. Sie liegt bewusstlos auf dem Boden, atmet aber noch.


Frage:
Erklären Sie Schritt für Schritt, wie Sie in dieser Situation handeln würden, bis professionelle Hilfe eintrifft. Berücksichtigen Sie dabei Eigenschutz, Lage der Klientin, Notruf und Betreuung.

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Rechtsgrundlagen SGB XI
 


 

Grundlagen der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist ein Teil des Sozialversicherungssystems und sichert das Risiko der
Pflegebedürftigkeit ab.





Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftig ist, wer dauerhaft Hilfe benötigt. Die Bewertung erfolgt anhand von:

  • Mobilität

  • kognitive Fähigkeiten
  • Selbstversorgung



Pflegegrade

Es gibt fünf Pflegegrade, die den Unterstützungsbedarf abbilden. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher die Leistungen.




Leistungen der Pflegeversicherung

  • Pflegegeld für Pflege durch Angehörige
  • Sachleistungen für professionelle Dienste
  • Entlastungsbetrag monatlicher Betrag für unterstützende Angebote



Pflegestärkungsgesetze

Diese Reformen haben die Pflege grundlegend verändert:

  • stärkere Förderung häuslicher Pflege

  • mehr Leistungen für Betreuung
  • bessere Unterstützung für Angehörige



Anforderungen der Pflegekassen
  • Qualitätssicherung

  • Dokumentationspflicht
  • Nachweis von Qualifikationen



Rolle der Betreuungskräfte

Betreuungskräfte leisten einen wichtigen Beitrag:

  • Aktivierung

  • soziale Teilhabe
  • Unterstützung im Alltag

Sie arbeiten ergänzend zur Pflege und tragen zur Lebensqualität der Betroffenen bei.




Prüfungsaufgabe

Fallbeispiel:
Ein Angehöriger fragt Sie, welche Leistungen seiner pflegebedürftigen Mutter zustehen. Sie wissen, dass die Mutter Pflegegrad 3 hat.


Frage:
Nennen Sie mindestens drei Leistungen, die die Pflegekasse der Mutter gemäß SGB XI zur Verfügung stellen würde, und erklären Sie kurz, wie diese im Alltag eingesetzt werden können.

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