Schulungen Mitarbeiter

Jahresfortbildung
Betreuungskraft / Präsenzkraft / Helfer*in
gemäß §§ 43b, 53b, 45b und 45c SGB XI

 

Die Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur sieht die regelmäßige Weiterbildung für Dienstleister und Mitarbeiter/innen von Betreuungs- und Entlastungsdiensten vor.

Leistungserbringenden Personen müssen regelmäßig an Schulungen beziehungsweise Fortbildungen teilnehmen, die den Umfang eines Schulungstages pro Jahr aufweisen. Art und Umfang der Schulungen beziehungsweise Fortbildungen sind auf das jeweilige Angebot und die Zielgruppe auszurichten.

Die Themen werden für die jährliche Weiterbildung der Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI (vorher § 87 b), sowie für Helfer*innen nach Landesrecht in ambulanten Betreuunsgdiensten nach §§ 45b, 45c SGB XI, anerkannt.

1. Thema: Rahmenhygieneplan
Inhalte und Umsetzungsempfehlungen in der Häuslichkeit, Betreuungsgruppen, Küchenbereiche und Haus-bzw. Wohnungsreinigung

2. Thema: Arbeitsschutz
Unterweisung gemäß der Vorgabe des Arbeitsschutzgesetz und der Vorschriften Berufsgenossenschaft für Betreuungs- und Entlastungsdienste

3. Thema: Erste-Hilfe
Angemessene Grundkenntnisse, um jederzeit auf einen auch krankheitsspezifisch auftretenden Notfall reagieren, oder mit einer akut auftretenden Krisensituation umgehen zu können.

4. Thema: Rechtgrundlagen der Pflegeversicherung (SGB XI)
Thematisch erfolgt der Schwerpunkt zum Leistungsrecht und den neuen Vorgaben der Pflegekassen gemäß der Pflegestärkungsgesetze

 

 

 

Rahmenhygieneplan

 

1. Bedeutung der Hygiene im Betreuungsdienst

Hygiene ist eine grundlegende Voraussetzung für sicheres Arbeiten im Betreuungsdienst. Gerade im Kontakt mit älteren oder pflegebedürftigen Menschen besteht ein erhöhtes Risiko für Infektionen, da das Immunsystem häufig geschwächt ist und Vorerkrankungen vorliegen.

Ziel aller Hygienemaßnahmen ist es:

  • Infektionsketten zu unterbrechen

  • Erkrankungen vorzubeugen

  • die Gesundheit von betreuten Personen und Mitarbeitenden zu schützen

Infektionen entstehen häufig durch sogenannte Kontaktübertragungen, insbesondere über die Hände. Deshalb ist die konsequente Einhaltung der Basishygiene entscheidend.

 

 

2. Basishygiene in der Häuslichkeit

Die häusliche Umgebung ist kein steriler Bereich, dennoch müssen bestimmte Hygienestandards eingehalten werden.

Händehygiene

Die Händehygiene ist die wichtigste Einzelmaßnahme zur Infektionsvermeidung.

Händedesinfektion ist erforderlich:

  • vor und nach jedem direkten Kontakt

  • nach Kontakt mit Körperflüssigkeiten

  • nach dem Ausziehen von Handschuhen

  • vor dem Umgang mit Lebensmitteln

Die Durchführung erfolgt mit einem alkoholischen Händedesinfektionsmittel, das mindestens 30 Sekunden eingerieben wird.

 

Verwendung von Handschuhen

Einmalhandschuhe schützen vor direktem Kontakt mit potenziell infektiösem Material, ersetzen jedoch nicht die Händedesinfektion.

Sie sind zu tragen bei:

  • pflegerischen Tätigkeiten

  • Kontakt mit Ausscheidungen

  • Reinigung kontaminierter Flächen

 

Umgang mit infektiösen Situationen

Bei erkennbaren Infektionszeichen wie Fieber, Husten oder Durchfall sind besondere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen:

  • enger Kontakt möglichst reduzieren

  • separate Nutzung von Gegenständen

  • verstärkte Desinfektion

 

 

3. Hygiene in Betreuungsgruppen

In Gruppenangeboten erhöht sich das Risiko für die Verbreitung von Krankheitserregern erheblich.

Typische Risiken

  • enger Körperkontakt

  • gemeinsam genutzte Materialien

  • geschlossene Räume

 

Wichtige Maßnahmen

  • regelmäßiges Lüften (mehrmals täglich)

  • Reinigung und Desinfektion von Kontaktflächen

  • Beobachtung von Krankheitssymptomen

Personen mit akuten Infekten sollten nicht an Gruppenangeboten teilnehmen.

 

Organisatorische Umsetzung

  • feste Hygienepläne

  • klare Zuständigkeiten

  • Dokumentation der Reinigung

 

 

4. Küchenhygiene

Fehler im Umgang mit Lebensmitteln können zu schweren Erkrankungen führen.

Grundprinzipien

  • „Sauberkeit vor Schnelligkeit“

  • Vermeidung von Kreuzkontamination

 

Wichtige Regeln

  • Hände vor der Zubereitung waschen und desinfizieren

  • rohe und fertige Lebensmittel trennen

  • Lebensmittel ausreichend erhitzen

  • Kühlkette einhalten

 

Besondere Risiken

  • rohes Fleisch

  • Eier

  • Milchprodukte

Diese Lebensmittel können Krankheitserreger enthalten und müssen besonders sorgfältig behandelt werden.

 

 

5. Reinigung und Desinfektion

Reinigung entfernt sichtbaren Schmutz, Desinfektion reduziert Krankheitserreger.

Unterschied

  • Reinigung: mechanische Entfernung

  • Desinfektion: Abtötung von Keimen

 

Praxisumsetzung

  • Reinigungspläne erstellen

  • von „sauber nach schmutzig“ arbeiten

  • farblich getrennte Reinigungssysteme nutzen

 

 

 

Arbeitsschutz

 

1. Ziel des Arbeitsschutzes

Der Arbeitsschutz dient dazu, die Gesundheit der Mitarbeitenden langfristig zu erhalten und Gefahren zu vermeiden.

Er basiert auf gesetzlichen Vorgaben und verpflichtet sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeitende zur Einhaltung von Schutzmaßnahmen.

 

 

2. Typische Gefährdungen im Betreuungsalltag

Körperliche Belastungen

  • falsches Heben und Tragen

  • ungünstige Körperhaltungen

Langfristig kann dies zu Rücken- und Gelenkerkrankungen führen.

 

Infektionsgefahren

  • Kontakt mit Krankheitserregern

  • fehlende Schutzmaßnahmen

 

Psychische Belastungen

  • emotionale Nähe zu Klienten

  • Stresssituationen

  • Zeitdruck

 

Unfallrisiken

  • Stolperfallen im Haushalt

  • nasse Böden

  • ungeeignete Hilfsmittel

 

 

3. Schutzmaßnahmen

Technische Maßnahmen

  • Nutzung von Hilfsmitteln

  • sichere Gestaltung der Umgebung

 

Organisatorische Maßnahmen

  • klare Arbeitsanweisungen

  • regelmäßige Schulungen

 

Persönliche Maßnahmen

  • rückenschonendes Arbeiten

  • Nutzung von Schutzkleidung

  • Selbstfürsorge

 

 

4. Verhalten im Arbeitsalltag

Mitarbeitende sind verpflichtet:

  • Sicherheitsregeln einzuhalten

  • Gefahren zu melden

  • verantwortungsvoll zu handeln

 

 

5. Verhalten bei Unfällen

  • Ruhe bewahren

  • Erste Hilfe leisten

  • Unfall dokumentieren

  • Meldung an Vorgesetzte

 

 

 

Erste Hilfe

 

1. Bedeutung der Ersten Hilfe

Erste Hilfe kann Leben retten und schwere Folgeschäden verhindern. Gerade im Betreuungsbereich treten häufig Notfälle plötzlich auf.

 

 

2. Grundregeln

  • Eigenschutz hat oberste Priorität

  • Überblick verschaffen

  • Notruf absetzen (112)

 

 

3. Häufige Notfallsituationen

Sturz

  • häufig bei älteren Menschen

  • Gefahr von Knochenbrüchen

 

Schlaganfall

Anzeichen:

  • einseitige Lähmung

  • Sprachstörungen

  • hängender Mundwinkel

Sofortiges Handeln ist entscheidend.

 

Herzprobleme

  • Brustschmerzen

  • Atemnot

  • Angstgefühl

 

Unterzuckerung

  • Zittern

  • Schwitzen

  • Verwirrtheit

 

 

4. Wichtige Maßnahmen

Stabile Seitenlage

bei Bewusstlosigkeit und vorhandener Atmung

 

Herz-Lungen-Wiederbelebung

  • Druckmassage im Wechsel mit Beatmung

  • ohne Unterbrechung durchführen

 

Blutstillung

  • Druck auf die Wunde ausüben

  • Verband anlegen

 

 

5. Verhalten in Krisensituationen

  • ruhig bleiben

  • klare Anweisungen geben

  • Sicherheit vermitteln

 

 

 

Rechtsgrundlagen SGB XI

 

1. Grundlagen der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist ein Teil des Sozialversicherungssystems und sichert das Risiko der Pflegebedürftigkeit ab.

 

 

2. Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftig ist, wer dauerhaft Hilfe benötigt.

Die Bewertung erfolgt anhand von:

  • Mobilität

  • kognitive Fähigkeiten

  • Selbstversorgung

 

 

3. Pflegegrade

Es gibt fünf Pflegegrade, die den Unterstützungsbedarf abbilden.
Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher die Leistungen.

 

 

4. Leistungen der Pflegeversicherung

Pflegegeld für Pflege durch Angehörige

 

Sachleistungen für professionelle Dienste

 

Entlastungsbetrag monatlicher Betrag für unterstützende Angebote

 

 

5. Pflegestärkungsgesetze

Diese Reformen haben die Pflege grundlegend verändert:

  • stärkere Förderung häuslicher Pflege

  • mehr Leistungen für Betreuung

  • bessere Unterstützung für Angehörige

 

 

6. Anforderungen der Pflegekassen

  • Qualitätssicherung

  • Dokumentationspflicht

  • Nachweis von Qualifikationen

 

 

7. Rolle der Betreuungskräfte

Betreuungskräfte leisten einen wichtigen Beitrag:

  • Aktivierung

  • soziale Teilhabe

  • Unterstützung im Alltag

Sie arbeiten ergänzend zur Pflege und tragen zur Lebensqualität der Betroffenen bei.