Leistungen der Pflegekasse
Verhinderungspflege
Pflegebedürftige ab „Pflegegrad 2“ haben zusätzlich Anspruch auf Verhinderungspflege
von bis zu 1.612,00 Euro im Kalenderjahr.
Dieser Betrag kann erhöht werden, indem noch nicht genutzte Kurzeitpflege zu maximal 50 %
zu der Verhinderungspflege hinzugenommen wird.
Somit steigt die Verhinderungspflege auf 2.418,00 Euro und der Anspruch auf Kurzeitpflege halbiert sich.
Leistungen der Verhinderungspflege müssen jedes Jahr neu beantragt werden und verfallen mit Ablauf des Kalenderjahres.
Pflegegeld / Pflegesachleistungen
Pflegebedürftige ab „Pflegegrad 2“ haben zusätzlich Anspruch auf Pflegesachleistungen & Pflegegeld.
Höhe der Pflegesachleistungen:
• Pflegegrad 2 689,00 Euro
• Pflegegrad 3 1.298,00 Euro
• Pflegegrad 4 1.612,00 Euro
• Pflegegrad 5 1.995,00 Euro
Die Pflegesachleistungen können bis zu 40 % zur Finanzierung von hauswirtschaftlicher Versorgung oder häuslicher Betreuung ausgeschöpft werden.
Höhe des Pflegegeldes:
• Pflegegrad 2 316,00 Euro
• Pflegegrad 3 545,00 Euro
• Pflegegrad 4 728,00 Euro
• Pflegegrad 5 901,00 Euro
Nimmt man die 40 % Sachleistungen in Anspruch, erhält man nur noch 60 % des Pflegegeldes.
Nimmt man keine Sachleistungen in Anspruch, erhält man das volle Pflegegeld.
Steuervorteile
Wenn Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben, können unsere Leistungen als außergewöhnliche Belastungen (haushaltsnahe Dienstleistungen) nach §35a Einkommensteuergesetz ansetzten.
Für genaue Informationen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.